Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare und Workshops
Für die Teilnahme an unseren Seminaren und Workshops (im Folgenden Veranstaltung genannt) sind folgende Konditionen bindend. Abweichende AGB des Teilnehmers haben keine Gültigkeit:
1. Anmeldung
Wenn Sie sich für eine Veranstaltung entschieden haben, werden Sie direkt zu unserem Partner univiva weitergeleitet, um auf dieser Plattform die Buchung abzuschließen. Die für univiva geltenden AGB finden Sie hier: https://univiva.de/agb/bgb-fobi-teilnehmer
Bitte geben Sie eine Rechnungsanschrift, Ihren vollständigen Namen und Ihre Kontaktdaten an. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Informationen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich.
2. Seminargebühren
Die Rechnung über Seminar- und/oder Workshopgebühren gehen Ihnen vor der Veranstaltung zu. Der Betrag ist, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig. Die angegebenen Gebühren beinhalten bei Live-Seminaren zusätzlich Unterrichtsmaterialien und Seminar-Getränke. Verpflegung und Unterkunft werden vom Teilnehmer selbst getragen. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Annahme von Bildungsschecks und Prämiengutscheinen erfolgt vorbehaltlich der Erstattung durch die vom Bund/Land eingesetzten Behörden. Erfolgt kein Zuwendungsbescheid, so wird für den Rechnungsempfänger der komplette Rechnungsbetrag fällig.
3. Rücktritt
Von der Abgabe der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf Teilnahme abgeleitet werden. Der Veranstalter hat das Recht, bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie nicht ausreichender Beteiligung oder Krankheit des Referenten, Veranstaltungen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Es besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Ein Rücktritt des Teilnehmers ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei späterer Kündigung werden 50% der Seminargebühr zurückerstattet. Falls Sie kurzfristig nicht teilnehmen können, ist die Anmeldung auf eine Ersatzperson übertragbar. Ab drei Tage vor Beginn des Seminars ist eine Rückerstattung von Seminargebühren nicht mehr möglich, aber eine einmalige Umbuchung auf ein anderes Seminar – sofern die Kapazitäten es zulassen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von der Röhn Privatakademie einbehaltene Stornierungsgebühr.
Die Möglichkeit zur Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung liegt im Ermessen der Röhn Privatakademie und bedarf den dazu notwendigen Kapazitäten.
4. Änderungen
Ein Wechsel der Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten und Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse werden nicht an Dritte weitergeleitet. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten seitens der Röhn Privatakademie für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie der Speicherung für spätere Informationen einverstanden.
6. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Röhn Privatakademie übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die vollständige Durchführung der Veranstaltung.
Die Röhn Privatakademie haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Röhn Privatakademie haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Wird ein Workshop oder ein Seminar abgesagt, während des Verlaufs abgesetzt oder fallen einzelne Stunden aus, haftet die Röhn Privatakademie nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Röhn Privatakademie GmbH (Stand: Juli 2021)